Cannabis in der Probezeit und unter 21: Was gilt?
Kurz gesagt
Für Fahranfänger in der Probezeit und alle unter 21 Jahren gilt nach § 24c StVG ein absolutes Cannabisverbot am Steuer. Der Grenzwert von 3,5 ng/mL hilft dir hier nicht: Schon nachweisbares THC kann reichen. Folgen sind ein Bußgeld, ein Punkt in Flensburg und in der Probezeit ein Aufbauseminar plus zwei Jahre längere Probezeit (Übersicht).
Zuletzt geprüft: Oktober 2026 · Beispielwerte live aus dem Rechenmodell (Huestis-basiert, an Studien und Laborwerten kalibriert) · Keine Rechtsberatung · Keine Gewähr
Folgen im Überblick
| Situation | Regelfolgen |
|---|---|
| Probezeit / unter 21, THC nachweisbar (§ 24c StVG) | 250 €, 1 Punkt; in der Probezeit: schwerwiegender Verstoß, Aufbauseminar, Probezeit +2 Jahre |
| Zusätzlich über 3,5 ng/mL (§ 24a StVG) | 500 €, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte |
| Ausfallerscheinungen / Unfall | Straftat (§ 316 / § 315c StGB), unabhängig vom Wert |
Regelsätze laut Bußgeldkatalog, zuletzt geprüft: Oktober 2026. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung (BKatV). Im Einzelfall entscheiden Behörde und Gericht.
Absolutes Verbot vs. Grenzwert 3,5 ng/mL
Für erfahrene Fahrer über 21 ist der Grenzwert von 3,5 ng/mL im Blutserum entscheidend. Für dich gilt nach § 24c StVG ein Verbot ohne festen Zahlenwert. In der Praxis orientieren sich Behörden an der Nachweisgrenze der Labore, die deutlich unter 3,5 ng/mL liegt. Mehr zum allgemeinen Grenzwert: THC-Grenzwert 3,5 ng/mL.
Was heißt das für dich?
- Die Zeiten im Rechner gelten bis 3,5 ng/mL. Für dich reichen sie nicht. Plane mindestens die vorsichtige Zeit plus mehrere Tage Puffer ein.
- Wie lange THC überhaupt im Blut messbar ist: THC im Blut und bei häufigem Konsum täglicher Konsum.
- Am sichersten: Wenn du am nächsten Tag fahren musst, gar nicht konsumieren.
Wie sieht es bei dir konkret aus?
Menge, Zeitpunkt und Konsum-Verlauf eingeben – anonym, nichts verlässt dein Gerät.
Jetzt im Rechner prüfenHäufige Fragen
Quellen
- § 24c StVG – Alkohol- und Cannabisverbot für Fahranfänger
- § 2a StVG – Fahrerlaubnis auf Probe
- § 24a StVG – THC-Grenzwert 3,5 ng/mL (gesetze-im-internet.de)
- Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Anlage – Nr. 242, 243b
- Karschner EL et al. (2009): Do Δ9-THC concentrations indicate recent use in chronic cannabis users? Addiction 104(12):2041–2048