Cannabis in der Probezeit und unter 21: Was gilt?

Kurz gesagt

Für Fahranfänger in der Probezeit und alle unter 21 Jahren gilt nach § 24c StVG ein absolutes Cannabisverbot am Steuer. Der Grenzwert von 3,5 ng/mL hilft dir hier nicht: Schon nachweisbares THC kann reichen. Folgen sind ein Bußgeld, ein Punkt in Flensburg und in der Probezeit ein Aufbauseminar plus zwei Jahre längere Probezeit (Übersicht).

Zuletzt geprüft: Oktober 2026 · Beispielwerte live aus dem Rechenmodell (Huestis-basiert, an Studien und Laborwerten kalibriert) · Keine Rechtsberatung · Keine Gewähr

Folgen im Überblick

SituationRegelfolgen
Probezeit / unter 21, THC nachweisbar (§ 24c StVG)250 €, 1 Punkt; in der Probezeit: schwerwiegender Verstoß, Aufbauseminar, Probezeit +2 Jahre
Zusätzlich über 3,5 ng/mL (§ 24a StVG)500 €, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte
Ausfallerscheinungen / UnfallStraftat (§ 316 / § 315c StGB), unabhängig vom Wert

Regelsätze laut Bußgeldkatalog, zuletzt geprüft: Oktober 2026. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung (BKatV). Im Einzelfall entscheiden Behörde und Gericht.

Absolutes Verbot vs. Grenzwert 3,5 ng/mL

Für erfahrene Fahrer über 21 ist der Grenzwert von 3,5 ng/mL im Blutserum entscheidend. Für dich gilt nach § 24c StVG ein Verbot ohne festen Zahlenwert. In der Praxis orientieren sich Behörden an der Nachweisgrenze der Labore, die deutlich unter 3,5 ng/mL liegt. Mehr zum allgemeinen Grenzwert: THC-Grenzwert 3,5 ng/mL.

Was heißt das für dich?

  • Die Zeiten im Rechner gelten bis 3,5 ng/mL. Für dich reichen sie nicht. Plane mindestens die vorsichtige Zeit plus mehrere Tage Puffer ein.
  • Wie lange THC überhaupt im Blut messbar ist: THC im Blut und bei häufigem Konsum täglicher Konsum.
  • Am sichersten: Wenn du am nächsten Tag fahren musst, gar nicht konsumieren.

Wie sieht es bei dir konkret aus?

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Häufige Fragen

Konsumieren ist für Erwachsene erlaubt. Verboten ist, unter der Wirkung von Cannabis zu fahren. Für dich gilt dabei kein Grenzwert von 3,5 ng/mL, sondern ein absolutes Verbot. Schon geringe nachweisbare Mengen THC im Blut können reichen.

Ein Bußgeld nach § 24c StVG und ein Punkt in Flensburg. Der Verstoß gilt als schwerwiegend: Aufbauseminar und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Liegst du zusätzlich über 3,5 ng/mL, gelten auch die Folgen nach § 24a StVG mit Fahrverbot.

Ja. Das Verbot gilt in der Probezeit unabhängig vom Alter und für alle unter 21, auch nach Ende der Probezeit.

Deutlich länger als andere. Weil es auf nachweisbares THC ankommt, reicht es nicht, unter 3,5 ng/mL zu sein. Bei seltenem Konsum kann THC im Blut ein bis zwei Tage nachweisbar sein, bei häufigem Konsum eine Woche und länger. Der Rechner zeigt die Zeit bis 3,5 ng/mL, diese reicht für dich nicht aus.

Ja, für ärztlich verschriebenes Cannabis, wenn es bestimmungsgemäß eingenommen wird. Fahrtüchtig musst du trotzdem sein.

Quellen

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